Selbstbestimmung
TREUHAND
Es besteht die Möglichkeit, Bestattungskosten vorab auf ein Treuhandkonto des Bestatterverbandes einzuzahlen. Wenn Sie Interesse an einem Treuhandkonto haben, rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne ausführlich.
- Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung.
- Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte.
- Sicherheit der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank, auf die eingezahlt wird.
- Keine laufenden Beiträge wie sie bei einer Versicherung anfallen würden.
PATIENTENVERFÜGUNG
Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der der Patient in einwilligungsfähigem Zustand seine Wünsche zum Ausdruck bringt, wie er im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder in seiner akuten Sterbephase behandelt werden möchte. Damit gewährleistet er, dass sein Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn er sich selbst nicht mehr mitteilen kann.
VORSORGEVOLLMACHT
Für den Fall, dass er selbst Für den Fall, dass er selbst nicht mehr für sich entscheiden kann, überträgt der Patient einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht. Diese kann sich nur auf Gesundheitsfragen beziehen, aber auch finanzielle und organisatorische Entscheidungen (z.B. Wohnungsaufösung) beinhalten.
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit kann einer Person, soweit erforderlich, ein (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Der Patient kann in einer Betreuungsverfügung im Vorhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen.